Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der dretex Textil GmbH und Ihnen als Kunde gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen abweichenden AGB erkennt die dretex Textil GmbH nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn die dretex Textil GmbH ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die dretex Textil GmbH ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern. Vorher eingehende Bestellungen werden nach den dann noch gültigen AGB bearbeitet.
Angebote und Preise
Angebote sind stets in jeder Hinsicht unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder die Lieferung erfolgt ist. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) 3 Werktage gebunden.
Nachträgliche Änderungen oder die Stornierung einer Bestellung können nur aufgrund einer besonderen schriftlichen weiteren Vereinbarung und nur so lange erfolgen, wie mit der Herstellung, dem Zuschnitt oder der Bearbeitung noch nicht begonnen worden ist.
Die angebotenen Preise gelten nur für eine Lieferzeit innerhalb von 4 Monaten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise unserer Gesellschaft zu berechnen. Sollten sich die Preise jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss mehr als durchschnittlich um 5 % erhöhen und wir diese Erhöhung im vollen Umfange geltend machen, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Gegenüber Unternehmern sind wir berechtigt, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, die am Tage der Lieferung geltenden Listenpreise zu berechnen.
Farbbezeichnungen und Größenangaben
Die in unseren Publikationen (Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.
Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art.
Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer hat bis zur Zahlung der Vorbehaltsware diese von anderweitigen Gegenständen gesondert zu lagern und deutlich zu kennzeichnen, wobei eine Weiterveräußerung, ein Verbrauch, eine Verarbeitung, Verbindung und Vermischung nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur so lange gestattet ist, wie der Käufer seine Zahlungsverpflichtung einhält.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist nicht gestattet.
Gegenüber Unternehmern/Kaufleuten gilt die Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann als Rücktritt, wenn dies dem Käufer ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Wird unsere gelieferte Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder verbunden, so überträgt der Käufer zur Sicherung der Forderung unsererseits schon jetzt anteilig (Rechnungswert) sein Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt, an uns.
Alle Forderungen aus Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Vorbehaltsware oder des an die Stelle des Vorbehaltsware tretenden Sicherheitseigentums tritt der Käufer hiermit zugleich in Höhe unserer Forderung zuzüglich eines 20 %igen zur Sicherheit erfolgenden Aufschlages schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.
Annahmeverzug/Warenrücknahme
Bei verweigerter, verzögerter oder verspäteter oder sonst vertragswidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, er hat die Verweigerung, Verzögerung oder Verspätung oder sonstige vertragswidrige Abnahme der Ware nicht zu vertreten. Kaufleute/Unternehmer haften im Fall der Abholung ohne Rücksicht auf eine Vertretung. Zu dem haften mehrere Käufer als Gesamtschuldner für die Bezahlung des Kaufpreises und die Abnahme der Ware. Unsere Leistung erfolgt an jedem von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.
Als Schadenersatz statt der Leistung bei Annahmeverzug berechnen wir pauschal 15 % des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
Mängelhaftung
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns angegeben Werte für die Ausführung der Ausfallmuster, die zur Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind.
Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung/Abholung zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mängel, gleich welcher Art, unverzüglich (bei Verbrauchern spätestens binnen 10 Tagen und bei Unternehmen spätestens binnen 3 Tagen), in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung schriftlich anzuzeigen. Bei einer nicht form- oder fristgerechten Rüge gilt die Ware als genehmigt.
Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.
Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder außervertraglicher Haftung sind ausgeschlossen, soweit nicht diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit liegen oder auf einem arglistig verschwiegenen Mangel beruhen. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbedingungen, Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich. Der Kunde kann sich über eine/n Kundenberater/in ein Angebot einholen. Nach Überprüfung der Daten erhält der Kunde ein Angebot. Durch Bestätigung des Kunden und Annahme durch uns kommt ein Auftrag zu Stande. Rechnungsdatum ist der Tag der Lieferung/Abholung (Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum).
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Ausnahmen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der Zahlbetrag unserem Konto gutgeschrieben und dieser verfügbar ist.
Wir sind berechtigt, auch bei anders lautender Vorgabe seitens des Käufers Zahlungen zunächst auf die ältesten Forderungen oder bei bestehenden und bereits vorhandenen Kosten und Zinsen auf diese und dann auf diese Forderungen anzurechnen.
Die Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Zahlung gilt erst dann als realisiert, wenn der Betrag unseren Konten endgültig gutgeschrieben und dieser verfügbar ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ab Verzugseintritt werden bankübliche Überziehungszinsen zuzüglich eines sonstigen Verzugsschadens, jedenfalls die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Bei Verschlechterung der Vermögenssituation des Käufers, so bei Zahlungsstockung, Zahlungsverzug, Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber diesem, Beantragung des Insolvenzverfahrens usw. sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen, auch gestundete, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen bis zur Erfüllung unserer Forderungen einzustellen sowie Vorauszahlungen zu verlangen.
Lieferung und Leistung
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. der Annahmeerklärung, jedoch nicht vor Beibringung eventuell notwendiger vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die Lieferfrist nur als annähernd und mithin als unverbindlich vereinbart.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Leistungs- und Erfüllungsort ist bei ausschließlich vorzunehmenden Lieferungen (Verkaufsgeschäften) der Sitz unserer Gesellschaft, welches auch bei Lieferungen frei Lieferanschrift/ Bestimmungsort usw. gilt.
Gefahrenübergang erfolgt daher jeweils mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf das Transportmittel des Käufers.
Höhere Gewalt
Für höhere Gewalt (z. B. öffentliche Unruhen, Krieg o. ä.), unverschuldete Betriebsstörung (z. B. Streik, Aussperrung usw.) und alle sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umstände (wie fehlerhafte oder verzögerte Belieferung, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörung usw.), berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Vorbereitungszeit zu liefern. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Eine Berechtigung des Bestellers zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche scheidet in derartigen Fällen aus.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben fällig. Erfolgt auch nach einer Mahnung nicht innerhalb der darin gesetzten Frist die Bezahlung, werden alle offenen Rechnungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen werden sodann an ein Inkassounternehmen zum Inkasso übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des zahlungspflichtigen Kunden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch in Wechsel- und Scheckklagen) ist, wenn der Käufer Kaufmann/Unternehmer ist, der Sitz unserer Gesellschaft. Als Erfüllungsort wird, soweit zulässig, der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen.
Salvatorische Klausel/Datenschutz
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten werden bei uns gespeichert. Die gespeicherten Daten werden nur für eigene Zwecke entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes und anderen Rechtsvorschriften genutzt. Jeder hat das Recht der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages und dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit des verbleibenden Teils dieser Bestimmungen oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung, hätten die Parteien dies beim Vertragsschluss bedacht, am nächsten kommt.